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ENERGIE & HEIZUNG

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Was bei der Heizungsplanung zu beachten ist

S eit Anfang des Jahres gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auf die ser Basis soll die Transformation hin zu klimaneutraler Wärme erfolgen. Den Bürgern stehen vielfältige klimafreundli che Lösungen für Neubauten und für die Modernisierung im Bestand zur Auswahl. Entsprechend sorgfältig sollte man sich über die verschiedenen Optionen und Fördermöglichkeiten informieren. Infos zur Bundesförderung gibt es auf www. energiewechsel.de, mehr zum GEG findet man unter www.freie-waerme.de. Hier das Wichtigste im Überblick: 1. NEUBAU: 65-PROZENT-ANTEIL ERNEUERBARER ENERGIEN IST VERPFLICHTEND In Neubauten ausgewiesener Neubaugebie te dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die auf einem 65-prozentigen An teil erneuerbarer Energien basieren. Hierzu zählen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Gas- oder Ölheizun gen, die klimafreundliche Energieträger nutzen,Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombinationmit einemÖl-/Gasbrennwert kessel und die Solarthermie. Einzelraum feuerstätten auf Basis CO2-neutraler Hol zenergie sind nach wie vor möglich – der Einbau eines Pelletofens mit Wassertasche

ches regenerative Heizsystem im Bestand jetzt das effizienteste ist und welche För dermittel es dafür gibt. „Die verfügbaren dezentralen Lösungen zahlen direkt und ohne Verzögerung auf die Energiespar- und Klimaziele ein“, so Andreas Müller weiter. DIE OPTIONEN IM GEBÄUDEBESTAND: • Eine defekte Gas- oder Ölheizung kann repariert werden. • Für irreparabel defekte Heizungen gilt der Einbau einer neuen Heizungsanla ge mit 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien – analog zu den Regelungen im Neubau. • Vor dem 1. Januar 2024 eingebaute, fossile Gas- oder Ölheizungen können noch bis spätestens Ende 2044 betrieben werden. • Für Gas- oder Ölheizungen, die nach dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, muss eine nach GEG verbindliche Beratung durch einenHeizungsfachmann erfolgen. Ab 2029 sind steigende Anteile erneuer barer Energien zu nutzen. WELCHES REGENERATIVE HEIZUNGSSYSTEM IM NEUBAU UND IM BESTAND JETZT DAS EFFIZIENTESTE IST UND WELCHE FÖRDERMITTEL ES DAFÜR GIBT, WISSEN AM BESTEN DIE HEIZUNGSBAUER VOR ORT. FOTO: DJD/ALLIANZ FREIE WÄRME/ZVSHK

bringt anteilig beispielsweise zehn Prozent erneuerbare Energien. 2. BESTAND: HEIZUNGSMODERNISIERUNG ZAHLT DIREKT AUF ENERGIESPAR- UND KLIMAZIELE EIN Viele Hauseigentümer vermuten, sie müss ten darauf warten, dass ihre Kommune die Kommunale Wärmeplanung (KWP) abgeschlossen hat. Bis zur fristgemäßen Vorlage konkreter Wärmekonzepte kann es aber noch lange dauern. „Bis dahin ist der Einbau einer klimafreundlichen Hei zungsanlage imRahmen des GEG jederzeit möglich“, erklärt Andreas Müller vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Er rät dazu, sich von Heizungs fachleuten vor Ort beraten zu lassen, wel

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